Strittig war die ertragsteuerliche Beurteilung der Einbringung von Grundstücken des Gesellschafters in die Gesellschaft. - VwGH 24. 8. 2023, Ra 2023/13/0059.
Der Revisionswerber (RW), eine natürliche Person, war Gesellschafter-Geschäftsführer der R-GmbH und schloss im September 2007 mit dieser GmbH einen "Einbringungsvertrag" zum 31. 12. 2006, durch welchen er sein am 16. 12. 2006 im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen auf die GmbH übertrug. Mit dem Einbringungsvertrag wurden sieben Grundstücke des RW der GmbH übergeben.
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