Steuerrecht

VwGH: Einiges zur ImmoESt

In drei rezenten Entscheidungen hat sich der VwGH mit diversen Problemstellungen zur ImmoESt befasst. - VwGH 5. 3. 2025, Ra 2023/15/0117; 2. 4. 2025, Ra 2023/13/0183; 26. 3. 2025, Ra 2023/13/0131.

Der Grundeigentümer veräußerte mit Kaufvertrag vom 28. 5. 2014 eine Teilfläche von 250 m2 zu einem Preis von einheitlich 1.500 € pro m2, insgesamt sohin 375.000 €, an seinen Nachbarn. Diese Fläche bestand - nach einer 2013 erfolgten Umwidmung (von vorher Freifläche Landwirtschaftsgebiet) - aus 194 m2 Baufläche Wohngebiet und 56 m2 Freifläche Freihaltegebiet. Die Kaufpreiszahlung erfolgte in Raten (2014 ein Teilbetrag von 150.000 €, 2015 ein Teilbetrag von 200.000 €, 2019 der Restbetrag von 25.000 €), sodass im Hinblick auf § 30c Abs 4 EStG die Selbstberechnung von ImmoESt unterblieb.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/331

10.06.2025
Heft 6/2025