Steuerrecht

VwGH: Einkommensteuerliche Behandlung des gemischt genutzten Gebäudes

Nikolaus Zorn

Nutzt der Gebäudeeigentümer nur einen Teil seines Gebäudes für seinen Betrieb (oder für eine betriebliche Personengesellschaft, an der er beteiligt ist), zählt dieser Gebäudeteil - so er nicht bloß untergeordnet ist - zum Betriebsvermögen. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist nicht die unterschiedliche Ertragskraft der einzelnen Räume, sondern das Nutzflächenverhältnis maßgeblich. - VwGH 31. 1. 2019, Ro 2017/15/0011.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/209

15.04.2019
Heft 4/2019
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.