Eine in Österreich ansässige natürliche Person legte ihre Beteiligung an einer österreichischen GmbH in ihre slowakische k.s. ("komanditná spoločnost"), die mit einer Betriebsstätte in der Slowakei gewerblich tätig war, ein. Mangels eines funktionalen Zusammenhanges zwischen der Beteiligung einerseits und der slowakischen gewerblichen Betriebsstätte der k.s. andererseits bleiben die Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH in Österreich steuerpflichtig. - VwGH 15. 10. 2020, Ro 2019/13/0007.
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