Erzielt der nichtselbstständig tätige GmbH-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus Untreuehandlungen gegenüber der GmbH, können diese Einkünfte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nach § 41 EStG erfasst werden. - VwGH 22. 2. 2024, Ra 2022/13/0094.
Der Geschäftsführer der T-GmbH erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuerverfahren des Geschäftsführers für 2003 bis 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) nahm das Finanzamt im Jahr 2013 wieder auf und erließ geänderte Steuerbescheide. Es sei neu hervorgekommen, dass über Veranlassung des Geschäftsführers Scheinrechnungen an die T-GmbH gestellt wurden, wobei die dadurch ausgelösten Zahlungen der T-GmbH letztlich ihm zugekommen seien. Diese unrechtmäßigen Bezüge seien als zusätzliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen.
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