Steuerrecht

VwGH: Einkünftezurechnung beim Fruchtgenuss am Mietgebäude

Nikolaus Zorn

Für die Einkünftezurechnung nach Fruchtgenusseinräumung kommt es nur darauf an, wer tatsächlich die Dispositionen über das Mietobjekt tätigt und zudem gegenüber dem Mieter auftritt. - VwGH 20. 10. 2021, Ra 2021/15/0008.

Der Ehemann kaufte im März 2015 eine Eigentumswohnung und vermietete sie auf die Dauer von zehn Jahren. Mit Vertrag vom 9. 3. 2016 räumte der Mann seiner Ehefrau unentgeltlich das Fruchtgenussrecht an der Wohnung ein. Die Ehefrau unterbreitete daraufhin dem bisherigen Mieter ein "Mietangebot" zu den Konditionen des bereits bestehenden Mietvertrages und wies ihn an, die Miete auf ihr Konto zu überweisen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2021/688

16.12.2021
Heft 12/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.