Entschädigungen für Wertminderungen von Grundstücken des Betriebsvermögens führen zur Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz nach § 30a Abs 1 EStG von 25 % bzw nunmehr 30 %. - VwGH 22. 9. 2021, Ra 2020/15/0003.
Im Gasthaus eines Gastwirtes (§ 4 Abs 1 Gewinnermittlung) ereignete sich im Mai 2014 ein Brand, der zu einer Totalschädigung des Hauptgeschosses des Hauses führte. Die Feuerversicherung zahlte im Jahr 2014 eine pauschale Entschädigung von 400.000 € (für Schaden am Gebäude samt Inventar und Betriebsunterbrechung). Die Wiederherstellung des Gasthauses unterblieb.
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