Steuerrecht aktuell

VwGH-Erkenntnis zur "ungewissen Ungewissheit" bei vorläufigen Bescheiden

Dr. Kasper Dziurdz

Voraussetzung für eine vorläufige Abgabenfestsetzung ist, dass eine Ungewissheit im Tatsachenbereich vorliegt, die zu dieser Zeit im Ermittlungsverfahren nicht beseitigt werden kann. Von der späteren Beseitigung der Ungewissheit hängt der Beginn der Verjährungsfrist ab. Unklar ist, ob eine Ungewissheit vorliegen kann und wann die Verjährungsfrist beginnt, wenn der vorläufigen Festsetzung keine Ermittlungen vorausgegangen sind und der vorläufige Bescheid keine Begründung für die Vorläufigkeit enthält, also wenn im Zeitpunkt der vorläufigen Festsetzung die Ungewissheit selbst "ungewiss" ist. Einen solchen Fall hat der VwGH im Erkenntnis vom 29. 3. 2012 erstmals entschieden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/629

20.07.2012
Heft 14/2012
Autor/in
Kasper Dziurdz

Dr. Kasper Dziurdz ist Mitarbeiter der KPMG in Wien und Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.