Nach Auffassung der Finanzverwaltung wurde durch die neue Grundstücksbesteuerung die bisherige Einheitstheorie aufgegeben: Grund und Boden und Gebäude sind nunmehr zwei getrennte Wirtschaftsgüter, deren Wertschwankungen sich gegenseitig nicht mehr ausgleichen. Angesichts der jüngeren Rechtsprechung bestehen Zweifel, ob der Verwaltungsgerichtshof dieser Auffassung in allen Bereichen folgen wird.
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