Steuerrecht

VwGH erneut zum Verfahrensrecht bei der ImmoESt

Nikolaus Zorn

In der Praxis wird immer noch vielfach übersehen: Eine Vorschreibung von ImmoESt an den Steuerschuldner (Grundstücksveräußerer) darf nur im Einkommensteuerbescheid (bzw Körperschaftsteuerbescheid) erfolgen. - VwGH 14. 9. 2020, Ra 2019/15/0146.

Ein Grundstückseigentümer verkaufte im Jahr 2013 eine Liegenschaft. Es war fraglich, ob er das wirtschaftliche Eigentum an diesem Grundstück schon vor dem 31. 3. 2002 erworben hatte, ob also die Berechnung der ImmoESt aus dem Verkauf nach den Regeln für Altvermögen (§ 30 Abs 4 EStG 1988) erfolgen durfte. Der Grundstücksverkäufer (Revisionswerber) ging von Altvermögen aus.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/606

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.