In der Praxis wird immer noch vielfach übersehen: Eine Vorschreibung von ImmoESt an den Steuerschuldner (Grundstücksveräußerer) darf nur im Einkommensteuerbescheid (bzw Körperschaftsteuerbescheid) erfolgen. - VwGH 14. 9. 2020, Ra 2019/15/0146.
Ein Grundstückseigentümer verkaufte im Jahr 2013 eine Liegenschaft. Es war fraglich, ob er das wirtschaftliche Eigentum an diesem Grundstück schon vor dem 31. 3. 2002 erworben hatte, ob also die Berechnung der ImmoESt aus dem Verkauf nach den Regeln für Altvermögen (§ 30 Abs 4 EStG 1988) erfolgen durfte. Der Grundstücksverkäufer (Revisionswerber) ging von Altvermögen aus.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.