Hat der Arbeitnehmer durch rechtswidriges Verhalten dazu beigetragen, dass gegenüber dem Arbeitgeber eine Strafe verhängt worden ist, und ersetzt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber deshalb einen Teil der Strafe, sind diese Ersatzzahlungen Werbungskosten. - VwGH 19. 3. 2021, Ra 2019/13/0062.
Gegen die X-GmbH war gerichtlich eine Kartellstrafe von 2 Mio € verhängt worden. Die GmbH forderte von ihrem Arbeitnehmer im Schadenersatzweg den Regress eines Teils der Kartellstrafe und vereinbarte mit ihm im Vergleich eine Ratenzahlung. Der Arbeitnehmer machte in der Einkommensteuererklärung 2015 die in diesem Jahr von ihm an den Arbeitgeber geleistete Schadenersatzzahlung (Raten) und die damit zusammenhängenden Anwaltskosten als Werbungskosten geltend.
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