Der VwGH habe erstmals über die Rechtmäßigkeit von Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau entschieden. Zu entscheiden war die Rechtsfrage, ob ein Auskunftsverlangen an ein Kreditinstitut vom BFG noch einmal bewilligt werden dürfe, wenn die Auskunft vom Kreditinstitut aufgrund eines vorangegangenen (gleichen) Auskunftsverlangens bereits einmal erteilt wurde. Die Abgabenbehörde habe die Auskünfte vernichtet, nachdem die Bewilligung der ersten Auskunftsverlangen für rechtswidrig erklärt wurde. Der VwGH habe neben der eigentlichen Rechtsfrage auch allgemeine rechtliche Aussagen zum Bewilligungsverfahren und zum Rekursverfahren getroffen.
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