Steuerrecht

VwGH: Familienheimfahrten ohne Pendlerverordnung

Nikolaus Zorn

Das BFG hat Familienheimfahrten nicht anerkannt, weil eine Begriffsdefinition der PendlerVO nicht erfüllt war. Das BFG hat damit die Rechtelage verkannt, weil es bei Familienheimfahrten nicht auf die PendlerVO ankommt. - VwGH 5. 2. 2021, Ra 2019/13/0061.

Ein verheirateter Arbeitnehmer machte in der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 Ausgaben für Familienheimfahrten von seinem Arbeitsort in W in Österreich zu seinem Familienwohnsitz in Polen und für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/245

23.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.