Steuerrecht

VwGH: Ferienwohnungsvermietung als landwirtschaftlicher Nebenerwerb

Nikolaus Zorn

Vermietet ein Landwirt Ferienwohnungen im Rahmen des Konzepts "Urlaub am Bauernhof" und umfasst die Vermietung nicht mehr als zehn Betten, so liegt ein landwirtschaftlicher Nebenerwerb auch dann vor, wenn die Einnahmen aus der Vermietung nicht bloß untergeordnet sind. - VwGH 28. 5. 2019, Ra 2019/15/0014.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/508

25.09.2019
Heft 9/2019
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.