§ 27a Abs 2 Z 7 EStG, der nur für inländische auszahlende Stellen die Möglichkeit eines freiwilligen Quellensteuerabzuges vorsieht, verletzt die Dienstleistungsfreiheit. Dies hat zur Folge, dass über Banken in anderen Mitgliedstaaten bezogene Einkünfte aus solchen Derivaten höchstens dem Steuersatz von 27,5 % unterliegen. - VwGH 8. 3. 2022, Ro 2019/15/0184.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.