Von Patentaufwendungen kann eine Forschungsgesellschaft nur dann Forschungsprämie geltend machen, wenn diese Aufwendungen notwendiger Teil eines laufenden Entwicklungs- oder Forschungsprozesses sind und somit der weiteren Forschung und Entwicklung dienen. - VwGH 24. 4. 2025, Ro 2023/15/0021.
Die A-GmbH ist eine Forschungsgesellschaft, die im Streitjahr 2017 Produktionsverfahren zur Erzeugung von Materialien entwickelte und dabei eigenbetriebliche Forschungstätigkeiten durchführte, für die sie die Forschungsprämie gem § 108c EStG 1988 beantragt. Strittig wurde, ob auch für Patentaufwendungen (Kosten für die Patentanmeldung sowie Kosten aufgrund laufender Lizenzgebühren) die Forschungsprämie zusteht.
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