Steuerrecht

VwGH: Für die Wiederaufnahme relevanter Zeitpunkt der Kenntnis von schriftlichen Eingaben

Nikolaus Zorn

Langt eine schriftliche Eingabe beim zuständigen Team der Betrieblichen Veranlagung des Finanzamtes erst ein, nachdem die über FinanzOnline eingereichte Steuererklärung veranlagt ist, kann eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO gegeben sein. - VwGH 17. 5. 2023, Ro 2023/13/0008.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/392

20.07.2023
Heft 7/2023
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.