Steuerbegünstigte Auslandsmontage liegt auch vor, wenn ein Dritter "Errichter" der ausländischen Anlage ist.
Entsendet der inländische Arbeitgeber ("inländischer Betrieb") Dienstnehmer ins Ausland, damit er eine der in § 3 Abs 1 Z 10 EStG genannten Arten von Tätigkeiten erbringt (Auslandsmontage etc), und bleibt nach DBA (183-Tage-Regel) das Besteuerungsrecht für die Arbeitslöhne bei Österreich, rechnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer idR mit der Steuerfreiheit der Löhne in Österreich (lohnsteuerfrei und steuerfrei bei DB und KommSt).
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