Nur wenn der Gesellschafter seine gesamte Beteiligung an einer betrieblichen Personengesellschaft (zur Gänze) veräußert, können die Voraussetzungen für den Hälftesteuersatz nach § 37 Abs 5 EStG erfüllt sein. - VwGH 26. 1. 2023, Ro 2022/15/0006.
Die natürliche Person MN, geboren 1956, war seit vielen Jahren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der N-GmbH. Diese GmbH wurde im September 2017 gem Art II UmgrStG (zum 31. 1. 2017) in eine KG mit Bilanzstichtag 31. Jänner umgewandelt, bei welcher MN einziger Kommanditist und zugleich einziger substanzbeteiligter Gesellschafter war. Komplementär und reine Arbeitsgesellschafterin (Geschäftsführerin) wurde eine neu gegründete GmbH mit MN als alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer. MN hatte der N-GmbH stets Grundstücke (ca 10.000 m2) vermietet, die aufgrund der Umwandlung und der Beibehaltung der Vermietung (von bis dahin Privatvermögen) zu Sonderbetriebsvermögen des MN bei der KG wurden.
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