Steuerrecht

VwGH: Haftung des Rechtsanwalts für ImmoESt

Nikolaus Zorn

Die Haftung des Parteienvertreters für die Richtigkeit der ImmoESt setzt eine nicht abgegoltene/getilgte Schuld des Steuerschuldners voraus. Die Haftung verlangt eine ImmoESt-Berechnung wider besseres Wissen auf Grundlage der Angaben des Steuerpflichtigen. - VwGH 9. 2. 2022, Ro 2022/15/0004.

Der Rechtsanwalt nahm für den im Jahr 2015 abgeschlossenen Grundstücks-Kaufvertrag die Selbstberechnung von ImmoESt, GrESt und Eintragungsgebühr vor.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/222

15.04.2022
Heft 4/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.