Steuerrecht

VwGH: Hinterziehung von Drittland-Umsatzsteuer unschädlich

Dem Unternehmer steht weder der Vorsteuerabzug nach § 12 UStG noch die Umsatzsteuerbefreiung für die Ausfuhrlieferung zu, wenn er wusste oder wissen musste, dass er mit seinen Umsätzen an einer Hinterziehung von EU-Umsatzsteuer teilnimmt. Es ist hingegen - wie bereits in VwGH 18. 12. 2019, Ra 2019/15/0045, ausgeführt - nicht schädlich, wenn sich die Hinterziehung lediglich auf im Drittland anfallende Steuern bezieht. - VwGH 22. 1. 2025, Ra 2024/13/0109.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/169

12.03.2025
Heft 3/2025