Steuerrecht

VwGH: ImmoESt beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen durch öffentlich-rechtliche Körperschaft

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann steuerlich kein Betriebsvermögen haben (anderes gilt nur für deren Betriebe gewerblicher Art). Ihre Grundstücksverkäufe stellen daher private Grundstücksveräußerungen dar und unterliegen als solche der ImmoESt. - VwGH 27. 6. 2018, Ro 2016/15/0025.

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts (hier: römisch-katholische Pfarrpfründe S) veräußerte am 23. 7. 2012 drei Grundstücke aus ihren landwirtschaftlichen Flächen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/446

19.09.2018
Heft 9/2018