Steuerrecht

VwGH: Kein Gemeinnützigkeits-Freibetrag für private Grundstücksveräußerung

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Veräußert ein gemeinnütziger Verein Grundstücke, die kein Betriebsvermögen darstellen, erfolgt die Besteuerung nach § 1 Abs 3 Z 3 iVm § 21 Abs 3 Z 4 KStG und steht der Freibetrag nach § 23 KStG nicht zu. - VwGH 18. 10. 2018, Ro 2016/15/0040.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/612

20.12.2018
Heft 12/2018