Steuerrecht

VwGH: Kein häusliches Arbeitszimmer bei der Tätigkeit als Universitätsprofessor

Nikolaus Zorn

Der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit als Universitätsprofessor liegt an der Universität. Daher sind gem § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehbar. - VwGH 13. 3. 2024, Ra 2023/15/0063.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/259

14.05.2024
Heft 5/2024
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.