Steuerrecht

VwGH: Keine Besteuerung der Schulden bei Liquidation der GmbH

Nikolaus Zorn

Bei der Berechnung des steuerlichen Liquidationsgewinnes nach § 19 KStG sind die ungetilgt gebliebenen Verbindlichkeiten der GmbH Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens. Diese offenen Verbindlichkeiten der GmbH bilden daher - entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung - keinen körperschaftsteuerpflichtigen Liquidationserlös. Auch wenn die GmbH während des Liquidationszeitraums Gruppenmitglied bleibt, findet ihr steuerliches Ergebnis nicht mehr Eingang in die Gruppenbesteuerung. - VwGH 4. 9. 2019, Ro 2017/13/0009, Ro 2017/13/0010.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/623

20.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.