Steuerrecht Aktuell

VwGH: keine Fristenkumulation bei beantragter Direktvorlage und Erhebung einer Säumnisbeschwerde

Bernhard Doringer, BSc (WU) / Mag. Lorenz Schilling

In einem vorangegangenen Beitrag1 haben sich die Autoren mit der Frage auseinandergesetzt, ob die dreimonatige Frist zur Direktvorlage gem § 262 Abs 2 BAO mit jener zur Erhebung der Säumnisbeschwerde gem § 284 BAO kumuliert. Das BFG hatte dies zuvor bejaht. Nunmehr hat der VwGH den Beschluss des BFG wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/566

04.11.2024
Heft 21/2024
Autor/in
Bernhard Doringer

Bernhard Doringer, BSc (WU) ist Senior Associate bei BDO Austria. Als Experte für Finanzstraf- und Verfahrensrecht berät er Klient:innen in komplexen Abgabenverfahren, tritt als Fachvortragender auf und publiziert regelmäßig zu verschiedenen Themen des Abgabenrechts.

Lorenz Schilling

Mag. Lorenz Schilling ist Manager bei BDO Austria und Experte für Prävention und Beratung in Finanzstrafsachen. Zu den Tätigkeiten des studierten Juristen gehören Begleitung von Finanzstrafverfahren sowie die Verfahrungsführung vor dem Finanzamt und dem BFG. Darüber hinaus ist er als Fachautor und -vortragender tätig.