Steuerrecht

VwGH: Keine Gebührenbefreiung für Pachtverträge

Nikolaus Zorn

Der Vertrag über die Verpachtung eines Hotels (zur Führung eines Beherbergungsbetriebes) unterliegt der Bestandvertragsgebühr nach dem GebG. Es greift nicht die Gebührenbefreiung für "Verträge über Miete von Wohnräumen". - VwGH 14. 5. 2024, Ro 2024/16/0004.

Im Jahr 2018 wurde ein Pachtvertrag über ein (zu errichtendes) voll ausgestattetes Hotel - mit Betriebspflicht - abgeschlossen und ein teilweise umsatzabhängiger Bestandzins festgelegt. Dafür schrieb das Finanzamt Gebühr nach § 33 TP 5 GebG iHv 405.600 € vor.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/380

18.07.2024
Heft 7/2024
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.