Verkauft die Personengesellschaft ein eigenes Grundstück und erhebt der Vertragsverfasser allenfalls zu wenig an ImmoESt, stellt sich die Frage, auf welche Weise das Finanzamt die ImmoESt nacherhebt. Die KG (Mitunternehmerschaft) ist jedenfalls nicht Steuerschuldner. - VwGH 3. 9. 2019, Ro 2019/15/0016.
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