Der VwGH hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob für Zwecke des § 108e EStG der Investitionszuwachs bei verbundenen Gesellschaften im Sinne einer Konzernkonsolidierung auszumessen sei.
Vor dem Hintergrund der Investitionszuwachsprämie war es in den Jahren 2002 bis 2004 nicht unüblich, Investitionen innerhalb des Konzerns in jene Gesellschaften zu verlagern, die in den Vorjahren keine Investitionen getätigt hatten. In Reaktion darauf haben die Abgabenbehörden eine konzernmäßige Betrachtungsweise entwickelt; der Investitionszuwachs iSd § 108e Abs 3 EStG sei konsolidiert zu berechnen.
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