Steuerrecht

VwGH: Keine Liebhaberei bei Forschungsprojekt

Nikolaus Zorn

Die zu Verlusten führende Forschungs- und Entwicklungstätigkeit stellt grds eine Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO dar. Auch bei Anfallen eines Gesamtverlustes kommt für die Liebhabereifrage den Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage (§ 2 Abs 1 Z 6 LVO) maßgebliche Bedeutung zu. - VwGH 20. 2. 2024, Ra 2022/15/0026.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/213

15.04.2024
Heft 4/2024
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.