Steuerrecht

VwGH: Keine nachträglich vereinbarte "AfA-Miete" beim Fruchtgenuss

Nikolaus Zorn

Die Zahlung einer sogenannten "AfA-Miete" durch den Fruchtgenussberechtigten (Vorbehaltsfruchtgenuss) ist steuerlich nicht absetzbar, wenn die Vereinbarung über die Zahlung einer solchen "Miete" nicht bereits gleichzeitig mit der Fruchtgenussbestellung getroffen wird. - VwGH 20. 1. 2025, Ra 2023/13/0180.

Mit Vertrag vom 31. Jänner 2013 schenkte die Mutter ihrem Sohn 14 Zinshäuser. In diesem Vertrag wurde der Mutter aber das Fruchtgenussrecht an diesen Immobilien eingeräumt (Vorbehaltsfruchtgenuss).

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Artikel-Nr.
RdW 2025/166

12.03.2025
Heft 3/2025
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.