Die Zahlung einer sogenannten "AfA-Miete" durch den Fruchtgenussberechtigten (Vorbehaltsfruchtgenuss) ist steuerlich nicht absetzbar, wenn die Vereinbarung über die Zahlung einer solchen "Miete" nicht bereits gleichzeitig mit der Fruchtgenussbestellung getroffen wird. - VwGH 20. 1. 2025, Ra 2023/13/0180.
Mit Vertrag vom 31. Jänner 2013 schenkte die Mutter ihrem Sohn 14 Zinshäuser. In diesem Vertrag wurde der Mutter aber das Fruchtgenussrecht an diesen Immobilien eingeräumt (Vorbehaltsfruchtgenuss).
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