Steuerrecht

VwGH: Keine nachträgliche Berichtigung unrechtmäßiger Vorsteuern

Nikolaus Zorn

Stellt sich nachträglich heraus, dass der Leistungserbringer nicht als Unternehmer einzustufen ist, ist für die aus der Rechnung des Leistungserbringers geltend gemachte Vorsteuer sogar im Fall der Rechnungsberichtigung keine Korrektur nach § 16 UStG möglich. - VwGH 8. 9. 2022, Ro 2020/15/0025.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/649

17.11.2022
Heft 11/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.