Steuerrecht

VwGH: Keine Nachversteuerung des verschwiegenen Übergangsgewinns

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Trotz freiwillig geführter Buchführung hat der Freiberufler dem Finanzamt gegenüber über viele Jahre das Ergebnis einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erklärt. Die spätere Offenlegung dieses Umstandes kann nicht als Bilanzberichtigung iSd § 4 Abs 2 EStG erfasst werden. - VwGH 27. 4. 2017, Ra 2016/15/0026.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/316

20.06.2017
Heft 6/2017