Der VwGH korrigiert eine Entscheidung des BFG betreffend die Einkommensteuerfreiheit von im Urlaubsentgelt enthaltenen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen. - VwGH 20. 10. 2022, Ra 2021/13/0121.
Eine Privatklinik-GmbH wurde nach der Prüfung lohnabhängiger Abgaben zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen. Die Privatklinik hatte im Zeitraum 2004 bis 2008 an Dienstnehmer ausbezahlte SEG-Zulagen zur Gänze steuerfrei belassen. Das Finanzamt war aber der Auffassung, dass die für Zeiten des Urlaubes mit dem laufenden Urlaubsentgelt ausbezahlten SEG-Zulagen steuerpflichtig sind.
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