Steuerrecht aktuell

VwGH: Keine Versicherungssteuer für Produkte ohne versicherungstypisches Risiko

Dr. Franz Althuber, LL.M.

Der VwGH hat kürzlich entschieden, dass der Versicherungsbegriff des VersStG die Übernahme eines versicherungsspezifischen Wagnisses durch das Versicherungsunternehmen zur Voraussetzung hat. Bloße Spar- oder Kapitalansammlungsprodukte, bei denen der Kunde das ausschließliche Veranlagungsrisiko trägt, unterliegen daher keiner Versicherungssteuerpflicht.

Der nunmehrige Revisionswerber hat im Jahr 2009 eine als "anteilsgebundene Lebensversicherung" titulierte Ablebensversicherung mit einem Schweizer Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Diese war dergestalt konstruiert, dass eine Einmalprämie in der Höhe von € 390.000 geleistet wurde und das Versicherungsunternehmen diesen Betrag - quasi als Vermögensverwaltungsmandat - veranlagt hat. Bei Eintritt des Versicherungsfalles (Ableben des Revisionswerbers) wäre den Begünstigten der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Wert der Kapitalanlagen ausbezahlt worden. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch Kündigung seitens des Versicherungsnehmers (die jederzeit möglich war), wäre der aktuelle Wert der Kapitalanlagen abzüglich 0,25 % Abschlagsgebühr als Rückkaufswert zur Auszahlung gelangt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/838

30.11.2017
Heft 22/2017
Autor/in
Franz Althuber
Dr. Franz Althuber, LL.M. ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Steuerverfahren, Finanzstrafrecht und Managerhaftung spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Geschäftsleitern in allen Bereichen des streitigen Steuerrechts, in steuer- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsverfahren, in Finanzstrafverfahren sowie in Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgericht und den Höchstgerichten (VwGH, VfGH). Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, Lehrbeauftragter sowie Dozent für Finanzstrafrecht an der Universität Wien und für Steuerrecht an der Universität Innsbruck.