Steuerrecht

VwGH: KESt bei Befreiungserklärung für Landwirtschaft einer KöR

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) unterliegen nicht der Körperschaftsteuerpflicht. Gibt die KöR für Kapitalvermögen solcher Betriebe gegenüber der Bank eine KESt-Befreiungserklärung ab, steht dies der Erhebung von KESt nicht entgegen. - VwGH 13. 9. 2017, Ro 2016/13/0024.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/580

29.11.2017
Heft 11/2017