Steuerrecht

VwGH: Körperschaftsteuer-Zuschlag bei der Anspruchsverzinsung

Nikolaus Zorn

Der Zuschlag nach § 22 Abs 3 KStG (bei Verweigerung der Empfängerbenennung) ist Teil der Jahres-Körperschaftsteuerschuld. Darauf wird mit Abs 6 der Anspruchszinsenregelung des § 205 BAO Bedacht genommen. - VwGH 27. 11. 2020, Ro 2020/15/0019.

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 BGBl I 2010/105 hat § 22 KStG einen Abs 3 erhalten, in welchem normiert wird:

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Artikel-Nr.
RdW 2021/117

19.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.