Trägt der Vater die Anwaltskosten für eine Klage, welche seine nach einem ärztlichen Kunstfehler behinderte Tochter gegen das Krankenhaus einbringt, können ihm daraus außergewöhnliche Belastungen iSd § 34 EStG erwachsen. - VwGH 26. 7. 2017, Ro 2016/13/0026.
Ein Vater machte in der Einkommensteuererklärung 2012 die Kosten der anwaltlichen Vertretung seiner Tochter in einem Ärztehaftungsprozess als außergewöhnliche Belastung geltend. Im Jahr 1999 war bei der 1986 geborenen Tochter eine Operation an der Aorta durchgeführt worden. Nach der Operation haben sich Komplikationen eingestellt; seither weist die Tochter eine Behinderung von 100 % auf und ist nicht selbsterhaltungsfähig.
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