Steuerrecht

VwGH: Kreditunterbeteiligung als Geldeinlage oder als stille Gesellschaft

Nikolaus Zorn

Eine Bank hatte Kredite vergeben und gewährte Investoren Unterbeteiligungen an diesen bestehenden Kreditforderungen. Strittig wurde, ob die Erträge der Investoren der KESt unterliegen oder ob insb Beteiligungen nach Art eines stillen Gesellschafters anzunehmen sind. - VwGH 18. 6. 2024, Ro 2022/13/0032.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/495

12.09.2024
Heft 9/2024
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.