Steuerrecht

VwGH: Lehrer haben Tätigkeitsmittelpunkt im Klassenzimmer

Dr. Martin Atzmüller

Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 („Sparpaket“) wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, dessen Einrichtung sowie Einrichtungsgegenstände der Wohnung erheblich eingeschränkt (§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG). In all jenen Fällen, in denen das Arbeitszimmer nicht den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen“ darstellt, scheidet eine Berücksichtigung von (Wohnungs-)Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten aus. Im - soweit ersichtlich - ersten „Arbeitszimmererkenntnis“ (Erk vom 20. Jänner 1999, 98/13/0132) hat der VwGH nunmehr für einen Lehrer ausgesprochen, dass ein für Vorbereitungs- und Korrekturzwecke verwendetes häusliches Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt in bezug auf die Lehrertätigkeit darstellt.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 231

15.04.1999
Heft 4a/1999
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.