Steuerrecht

VwGH: Liebhabereiprüfung nur bei Betätigungen in einer gesetzlichen Einkunftsart

Nikolaus Zorn

In der Phase der Vorbereitung auf eine künftige Betriebseröffnung können (negative) Einkünfte vorliegen. Bei einer langjährigen Vorbereitungsphase ist primär zu prüfen, ob die vom Steuerpflichtigen bereits entfaltete Aktivität dem Grunde nach einer durch die Tatbestände der Einkunftsarten des EStG vorgegebenen Betätigung entspricht. Erst im Anschluss daran kommt eine Liebhabereiprüfung in Betracht. - VwGH 30. 10. 2024, Ra 2023/15/0035.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/50

17.01.2025
Heft 1/2025
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.