Werden bei der Veräußerung des KG-Anteils die Wertpapiere des Sonderbetriebsvermögens, für die der investitionsbegünstigte Gewinnfreibetrag geltend gemacht wurde, nicht mitveräußert, kommt es zur Nachversteuerung. - VwGH 24. 4. 2025, Ro 2023/15/0026.
Eine GmbH & Co KG wies in der Feststellungserklärung des Jahres 2021 für den Gesellschafter Dr. T, der in den Jahren 2017 bis 2020 investitionsbedingte Gewinnfreibeträge iSd § 10 EStG 1988 für im Sonderbetriebsvermögen gehaltene Wertpapiere geltend gemacht hatte, einen Veräußerungsgewinn aus. In einer Beilage zur Erklärung wurde - gestützt auf Beiser, SWK 9/2017, 498, und RdW 2020, 471, sowie auf Prodinger, SWK 2020, 1162 - ausgeführt, eine Nachversteuerung des auf diesen Gesellschafter entfallenden Gewinnfreibetrages sei trotz des Zurückbehaltens der Wertpapiere nicht erfolgt, weil er die in den Jahren 2017 bis 2020 angeschafften Wertpapiere nach wie vor in seinem Eigentum halte.
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