Steuerrecht

VwGH neuerlich zur Rechtsgrundlage des Vorsteuerausschlusses für privat genutzte Gebäudeteile

Nikolaus Zorn

Es ist die Regelung des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994, die für dauerhaft privat genutzte räumliche Teile eines Betriebsgebäudes den Vorsteuerabzug ausschließt. Erhöht sich die unternehmerisch genutzte Gebäudefläche, stehen nachträglich Vorsteuern zu. - VwGH 20. 3. 2024, Ra 2022/15/0099.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/312

14.06.2024
Heft 6/2024
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.