Bei Ermittlung des Sachbezugswertes für die Überlassung von Vorführautos durch Kfz-Händler an ihre Dienstnehmer nach § 4 Abs 6 der Sachbezugswerteverordnung dürfen die tatsächlichen Anschaffungskosten des Händlers nicht um die NoVA erhöht werden. Nach einer neuen Interpretationsüberlegung des VwGH zu Verordnungen des BMF besteht zugunsten der Steuerpflichtigen eine Bindung an das vom Minister im VfGH-Verfahren erstattete Vorbringen. - VwGH 21. 11. 2018, Ro 2016/13/0013.
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