GmbH-Gesellschafter, welche als ihre Wohnung die Wohnimmobilie ihrer GmbH nutzen, treten die GmbH-Beteiligung an eine liechtensteinische Anstalt ab. Strittig wurde die weitere steuerliche Behandlung dieser Nutzungsüberlassung. - VwGH 5. 3. 2025, Ra 2023/15/0045.
Im Jahr 2004 erwarb das Ehepaar Andrea und Stefan J. das Optionsrecht zum Ankauf einer an einem See gelegenen Wohnung. In der Folge kaufte aber nicht das Ehepaar J die Wohnung, vielmehr gründeten Andrea und Stefan J. eine GmbH, die mit Leasingvertrag vom 27. 2. 2005, den das Finanzamt als Anschaffung des wirtschaftlichen Eigentums wertete, die Wohnung anmietete. Geschäftsführerin der GmbH war Andrea J. Die GmbH überließ ihre Wohnung von Anfang an dem Ehepaar J zur Nutzung für dessen Wohnzwecke. Eine weitere Tätigkeit entfaltete die GmbH nicht. Die GmbH wertete die Nutzungsüberlassung an das Ehepaar J körperschaftsteuerlich und umsatzsteuerlich als Vermietung und machte den Vorsteuerabzug geltend.
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