Überlässt der Arzt der in seiner Ordination angestellten Ehefrau einen Pkw zur Privatnutzung als Sachbezug, sind die Pkw-Kosten betrieblich veranlasst, wenn der Sachbezug in einer fremdüblichen Entlohnung Deckung findet. - VwGH 2. 2. 2023, Ra 2020/13/0031.
Bei einem selbstständigen Facharzt wurde im Zuge einer Außenprüfung festgestellt, er habe zwei Pkw als betrieblich verwendet behandelt. Ein Pkw wurde vom Arzt selbst unstrittig betrieblich verwendet. Der zweite Pkw war der Ehefrau des Arztes, die bei ihm als Ordinationshilfe beschäftig war, als Sachbezug (zur privaten Verwendung) überlassen worden. Diese Aufwendungen für das zweite Fahrzeug wurden vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben anerkannt.
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