In der Unternehmerkette werden auch Leistungsbeziehungen zu nicht fremdüblichen Entgelten anerkannt, wenn die Gestaltung keine Berührung zur Sphäre der privaten Lebensführung aufweist. - VwGH 28. 5. 2019, Ra 2017/15/0062.
Ein Landwirt, der in den Vorjahren umfangreich in landwirtschaftliche Maschinen und in ein Stallgebäude investiert und dafür Vorsteuern geltend gemacht hatte, ging im Laufe des Jahres 2014 in Pension. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern hatte ihm nämlich ab Februar 2014 eine Erwerbsunfähigkeitspension zugesprochen. Die Voraussetzungen für eine Übergabe des Hofes an den Sohn erachtete er vorerst als noch nicht gegeben. Um die Pension in Anspruch nehmen zu können, verpachtete der Landwirt daher den landwirtschaftlichen Betrieb (ca 85 Hektar) an seine Ehefrau und wollte dies als umsatzsteuerpflichtige Nutzungsüberlassung behandelt wissen. Der Pachtzins wurde mit bloß 2.000 € pro Jahr vereinbart, wobei der Verpächter auch noch die mit der Liegenschaft verbundenen Versicherungsprämien und Abgaben zu tragen hatte.
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