Steuerrecht

VwGH: Progressionsvorbehalt im Quellenstaat

Nikolaus Zorn

Ist eine Person sowohl in Österreich als auch in einem anderen Staat unbeschränkt steuerpflichtig, steht Österreich der Progressionsvorbehalt bei einem DBA nach der Befreiungsmethode auch dann zu, wenn der andere Staat der Ansässigkeitsstaat ist. - VwGH 7. 9. 2022, Ra 2021/13/0067.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/645

17.11.2022
Heft 11/2022
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.