Die Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 UStG erfolgt ex nunc, sodass sie auch für Rechnungen aus verjährten Veranlagungsjahren möglich ist. - VwGH 15. 12. 2022, Ro 2019/13/0034.
Eine GmbH hatte in den Jahren 2004 bis 2013 einer Ärztin Räume vermietet und stellte für diese Leistung irrtümlich USt zum Normalsteuersatz von 20 % in Rechnung. Im März 2015 berichtigte die GmbH die Rechnungen, indem sie auf das ursprüngliche Entgelt nicht mehr den Normalsteuersatz von 20 %, sondern den ermäßigten Steuersatz von 10 % anwandte (vermutlich, weil es sich um eine Wohnungsvermietung handelte). Folglich minderte die GmbH in der UVA für März 2015 ihre Umsatzsteuerschuld gem § 16 UStG.
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