Ermittelt der wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer den Gewinn aus der Geschäftsführungstätigkeit durch Betriebsvermögensvergleich, kommen auch Rückstellungen in Betracht. - VwGH 30. 3. 3022, Ro 2020/15/0022.
Der Geschäftsführer (Revisionswerber) war zu 100 % an der X-GmbH beteiligt. Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer iSd § 22 Z 2 EStG ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich. Um eine dabei gebildete Rückstellung geht es im gegenständlichen Rechtsstreit.
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